2015
24. November
Der VIII. Zivilsenat des BGH hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung im Rahmen von Mieterhöhungsverlangen des Vermieters gemäß § 558 BGB nunmehr festgestellt, dass es nur auf die tatsächliche Größe der Wohnung ankommt, egal ob diese größer oder kleiner ist als im Mietvertrag vereinbart. (BGH, Urteil vom 18.11.2015, AZ. VIII... mehr
23. Januar
awt Rechtsanwälte berichtet über mögliche Auswirkungen des LVRG auf die Provisionen der Versicherungsvermittler: Das am 06.08.2014 in Kraft getretene Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) sieht seit dem 01.01.2015 eine Höchstgrenze für die Zillmerung bei Lebenspolicen von 25 Promille der Prämien vor. Statt wie bislang 4,0 Prozent der Beitragssumme können die deutschen Lebensversicherer gemäß... mehr
2014
10. April
Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs hat die bisherige Diskussion über die Wirksamkeit Kostenausgleichsvereinbarungen (KAV) beendet, die neben einem Vertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung geschlossen wurde. awt Rechtsanwälte aus München berichten über die aktuelle Entscheidung: Mit Urteil vom 12.03.2014 hat der IV. Zivilsenat des BGH über die Wirksamkeit einer zusammen mit... mehr
31. Januar
In dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Fall hatte die HUK-Coburg ihren Versicherungsnehmern den Verzicht auf eine Rückstufung im Schadensfall und damit einen Vorteil bis zu € 150,00 pro Jahr für den Fall angeboten, dass der Versicherungsnehmer der Empfehlung einer bestimmten Anwaltskanzlei folgt und diese beauftragt. Die Rechtsanwaltskammer München hatte darin eine... mehr
30. Januar
Der deutsche Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher (Verbraucherrichtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Am 13.06.2014 treten insofern neue Bestimmungen auch im Onlinehandel in Kraft. Onlinehändler haben sich auf einige Gesetzesänderungen, insbesondere beim Widerrufsrecht, einzustellen. Wichtig sind nach Auffassung von awt Rechtsanwälte insbesondere folgende Regelungen: Es gilt europaweit ein... mehr
27. Januar
Gibt ein Mieter das Wohnobjekt, das bei Einzug in einem neutralen Farbton gestrichen war, bei Auszug mit farbigem Anstrich zurück, muss er dem Vermieter Schadenersatz leisten. Die Kanzlei awt pflichtet dem bei und sieht das Urteil vor allem durch das Bürgerliche Gesetzbuch begründet. §§ 535, 241 Abs. 2, § 280... mehr