2015
24. November
awt Rechtsanwälte: BGH ändert Rechtsprechung bei Mieterhöhungen
Der VIII. Zivilsenat des BGH hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung im Rahmen von Mieterhöhungsverlangen des Vermieters gemäß § 558 BGB nunmehr festgestellt, dass es nur auf die tatsächliche Größe der Wohnung ankommt, egal ob diese größer oder kleiner ist als im Mietvertrag vereinbart. (BGH, Urteil vom 18.11.2015, AZ. VIII... mehr